Gemeinsames Sorgerecht

Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschloss das Kammergericht Berlin die gemeinsame elterliche Sorge (AZ: 16 Uf 86/10) er unverheirateten Eltern. Die Mutter behielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein. Der Vater hat nun in den anderen Bereichen, wie Gesundheitssorge oder Die Schulauswahl ein Mitbestimmungsrecht.

 

 

Quelle: KG Berlin Senat für Familiensachen, Beschluss v. 07.02.2011 - 16 UF 86/10

 

 

EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

"Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun." Ein Beitrag von Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine. 

 

Quelle: Frankfurter Allgemeine (F.A.Z.)Beitrag v. 24.11.2011 - Katrin Hummel