Sofern Sie die Scheidung-Online oder die einvernehmliche Scheidung wählen, fallen bei uns nur die Mindestgebühren an, die sich nach dem Gesetz (RVG) richten.
Tipp: Erfragen Sie die Gebühren über unser Formular: Online-Scheidung
In der Erstberatung erfahren Sie die voraussichtlichen Kosten für die Scheidung. Falls mehrere Sachen strittig sind, erhöhen sich die gesetzlichen Kosten entsprechend, z.B. bei Verfahren wegen Unterhalt, Zugewinn oder Haushalt.
Diese richten sich bei uns nach Umfang und Dauer. Für die 1. Scheidungsberatung planen wir 1 bis 1,5 h ein, um eine gutfundierte Beratung zu ermöglichen. Sofern sie eine Vollmacht für die Ehescheidung erteilen, entfällt die Gebühr für die Erstberatung. Im anderen Fall berechnen wir 150 EUR pro Stunde.
Die Maximalkosten sind auf 220 EUR begrenzt.
Eine Erstberatung kann auch über den Staat finanziert werden (Beratungshilfe), z.B. bei ALG II. Wir beraten in diesen Fällen gern, aber nur wenn der Berechtigungsschein zur Beratung mitgebracht wird. Dieser kann beim Amtsgericht abgeholt werden.