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Unterhaltstabelle ab 01.01.2024

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2024.pdf

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2024.pdf

Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt seit dem 01.01.2024 monatlich 480,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 551,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 645,00 EUR, ab 18 Jahren 689,00 EUR.

Von dem Bedarf eines minderjährigen Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend im Haushalt eines Elternteils aufhält. Ab dem 1. Kind beträgt das Kindergeld aktuell 250,00 EUR.

Der notwendige Eigenbedarf eines erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen beträgt 1.450,00 EUR gegenüber einem minderjährigen Kind. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner beträgt der notwendige Eigenbedarf 1.200,00 EUR. Der angemessene Eigenbedarf beträgt 1.750,00 EUR, insbesondere gegenüber einem anderen volljährigen Kind.