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Unterhaltstabelle ab 01.01.2022

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2022.pdf

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2022.pdf

Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt seit dem 01.01.2022 monatlich 396,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 455,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 533,00 EUR, ab 18 Jahren 569,00 EUR.

Von dem Bedarf des Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend im Haushalt eines Elternteils aufhält. Für ein 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld aktuell 219,00 EUR, für ein 3. Kind 225,00 EUR und ab dem vierten Kind je 250,00 EUR.

Der notwendige Eigenbedarf eines erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen beträgt weiterhin 1.160,00 EUR gegenüber einem minderjährigen Kind. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner beträgt der notwendige Eigenbedarf 960,00 EUR. Der angemessene Eigenbedarf beträgt 1.400,00 EUR, insbesondere gegenüber einem anderen volljährigen Kind.