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Düsseldorfer Unterhaltstabelle ab dem 01.01.2021

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2021.pdf

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2021.pdf

Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Unterhaltstabelle erhöhen sich zum 01.01.2021. Für Sachsen gelten vorrangig die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden.

Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt ab dem 01.01.2021 monatlich 393,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 451,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 528,00 EUR, ab 18 Jahren 564,00 EUR.

Von dem Bedarf des Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend im Haushalt eines Elternteils aufhält. Für ein 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld ab dem 01.01.2021 je 219,00 EUR, für ein 3. Kind 225,00 EUR und ab dem vierten Kind je 250,00 EUR.

Der notwendige Eigenbedarf eines erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen beträgt weiterhin seit dem 01.01.2020 mindestens 1.160,00 EUR gegenüber einem minderjährigen Kind. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner beträgt der notwendige Eigenbedarf 960,00 EUR. Der angemessene Eigenbedarf beträgt 1.400,00 EUR, insbesondere gegenüber einem anderen volljährigen Kind.