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Unterhaltstabelle ab 01.01.2026

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2026.pdf

https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2026.pdf

Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt seit dem 01.01.2026 monatlich 486,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 558,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 653,00 EUR, ab 18 Jahren 698,00 EUR.

Von dem Bedarf eines minderjährigen Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend im Haushalt eines Elternteils aufhält. Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 259,00 EUR.

Der notwendige Eigenbedarf eines erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen beträgt 1.450,00 EUR gegenüber einem minderjährigen Kind. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner beträgt der notwendige Eigenbedarf 1.200,00 EUR. Der angemessene Eigenbedarf beträgt 1.750,00 EUR, insbesondere gegenüber einem anderen volljährigen Kind.