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Wissenswertes

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Vollmachtserteilung des anderen Elternteils

Ein Eingriff in die elterliche Sorge als Bestandteil des Elternrechts muss stets auf das im Sinne des Kindeswohls und der beiderseitigen Elternrechte erforderliche Maß begrenzt bleiben.
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Keine gemeinsame elterliche Sorge bei fehlender Kooperationsbereitschaft der Eltern

Bei der Entscheidung über die Übertragung der gemeinsamen Sorge auf beide Eltern gemäß § 1626a Abs. 2 BGB handelt es sich um eine Prognoseentscheidung
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Düsseldorfer Unterhaltstabelle ab dem 01.01.2021

Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Unterhaltstabelle erhöhen sich zum 01.01.2021. Für Sachsen gelten vorrangig die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden.
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