https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2022.pdf https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2022.pdf Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt seit dem 01.01.2022 monatlich 396,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 455,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 533,00 EUR, ab 18 Jahren 569,00 EUR. Von dem Bedarf des Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend im...Mehr lesen
OLG Dresden, Beschl. v. 14.04.2022 – 21 UF 304/21 Das Familiengericht kann das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils gemäß § 1696 Abs. 1 BGB bestimmen, wenn es dem ausdrücklichem Kindeswillen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf das Kind zu befürchten sind. Dies hat das Oberlandesgericht in Dresden jüngst entschieden und sich der Ansicht...Mehr lesen
Umgang wird nicht als Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung benannt, wohingegen das Sorgerecht und die Begleitung Minderjähriger explizit aufgeführt werden. Ob hierunter auch das Umgangsrecht fällt, bleibt offen.Mehr lesen
Die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Coronavirus führen nicht dazu, dass Umgangskontakte von Elternteilen mit ihren Kindern nicht mehr stattfinden können.Mehr lesen
Ein von der Kindesmutter getrennt lebender Kindesvater kann auch gegen seinen Willen zu einem regelmäßigen Umgang mit den Kindern verpflichtet werden.Mehr lesen
Ein Eingriff in die elterliche Sorge als Bestandteil des Elternrechts muss stets auf das im Sinne des Kindeswohls und der beiderseitigen Elternrechte erforderliche Maß begrenzt bleiben.Mehr lesen
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